Baltimore-Bürgermeister Brandon M. Scott und der Stadtrat haben vor dem Circuit Court für Baltimore City separate Klagen gegen die Vorhersagemarktbetreiber Kalshi und Polymarket eingereicht. In den Rechtsstreitigkeiten wird behauptet, dass beide Plattformen Sportwetten ohne Lizenz abwickeln und die Bewohner hinsichtlich des regulatorischen Status ihrer Dienste in die Irre führen.
Plattformangebote und regulatorische Einstufung
In den Klageschriften heißt es, die Unternehmen ermöglichten Nutzern, auf Spielresultate, Handicaps, Gesamtpunktzahlen und individuelle Spielerstatistiken zu wetten. Stadtbeamte argumentieren, dass die Bezeichnung dieser Angebote als Event-Verträge oder Vorhersagemarkt-Transaktionen ihre Einstufung als Sportwetten nach Maryland-Recht nicht ändere. Den Plattformen wird vorgeworfen, Glücksspielprodukte so darzustellen, als seien sie vollständig regulatorisch konform, während sie den Verbrauchern weiterhin Zugang gewähren.Rechtsbehelfe und beteiligte Unternehmen
Stadtrechtsanwältin Ebony M. Thompson wies darauf hin, dass die Betreiber lokale Verbraucherschutzvorschriften nicht durch eine Änderung der Produktbezeichnungen oder den Verweis auf die bundesweite Aufsicht umgehen könnten. Die kommunalen Verfahren zielen auf zivilrechtliche Sanktionen, gerichtliche Anordnungen zur Einstellung der Tätigkeit, Verbrauchergutschriften und die Rückgabe der aus den umstrittenen Dienstleistungen erzielten Gewinne. In der Klage gegen Kalshi werden zudem Robinhood, Webull und Coinbase benannt, während die Klage gegen Polymarket QCX, Blockratize und QC Tech umfasst.Die Maryland Lottery and Gaming Control Commission hatte Kalshi, Robinhood und Crypto.com im April 2025 zuvor mit Abmahnungen belegt und sie angewiesen, Sport-Event-Verträge im Bundesstaat einzustellen. Kalshi hat daraufhin eine separate Klage vor dem US District Court for the District of Maryland eingereicht und geltend gemacht, dass seine Verträge ausschließlich vom bundesweiten Commodity Exchange Act und nicht von staatlichen Wettklauseln geregelt seien.